Archive für Juni 2010

Zuschuss für den Treppenlift. Staat foerdert seniorengerechten Umbau von Wohnungen

Bonn, 29.05.10 Obwohl durch den demografischen Wandel der Bedarf stetig steigt, gibt es in Deutschland gerade mal 250.000 Wohnungen, die den Maßstäben altersgerechten Wohnens genügen. Marktexperten gehen davon aus, dass allein bis 2020 mindestens weitere 800.000 Wohnungen altersgerecht angepasst oder neu errichtet werden müssen. Denn die Anzahl älterer Menschen, die an Gehbehinderungen und anderen, die Mobilität einschränkenden Gebrechen leiden, wächst unaufhaltsam. Der Wunsch, in einer solchen Situation in der vertrauten Umgebung wohnen zu bleiben, ist dabei allen gemein. Aber der notwendige Umbau kostet Geld. Seit Anfang Mai unterstützt der Staat altersgerechte Umbaumaßnahmen mit einem Zuschuss.

Antragsberechtigt sind private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen, aber auch Mieter. Bedingung ist, dass der Antragsteller mindestens 6.000 Euro investiert. Der Zuschuss beträgt fünf Prozent der förderfähigen Investitionskosten bei maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit. Das zuständige Bundesbauministerium fördert beispielsweise barrierefreie und -reduzierte Zugänge zu Gebäuden und Wohnungen. Dazu zählen die Überbrückung von Stufen, der Abbau von Schwellen sowie der Einbau von Treppenliften und Aufzügen. Dazu gehört aber auch der notwendige Umbau von Bad oder Küche.

„Der Verbleib in den eigenen vier Wänden ist für das psychische Wohlergehen älterer Menschen von eminenter Wichtigkeit und fördert darüber hinaus die Bereitschaft und Fähigkeit zur Selbsthilfe. Hierdurch kann ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben mit gewohnter Lebensqualität bis ins hohe Alter sichergestellt werden“, meint Erhard Hackler, geschäftsführender Vorstand des Bundesverbands für Gesundheitsinformation und Verbraucherschutz BGV. „Deshalb sollte man schon frühzeitig bei allen Umbaumaßnahmen auch an altersgerechte Verbesserungen denken. Wohnungen, die barrierearm sind, werden zudem an Wert gewinnen“, so Hackler.

Die Zuschüsse können im Internet unter www.kfw.de/altersgerecht-umbauen-zuschuss beantragt werden. Der BGV hat in dem kostenlosen Ratgeber „Barrierefrei bauen und wohnen“ die wichtigsten Aspekte von der Planung bis zur Finanzierung zusammengefasst. Bestelladresse: BGV, Heilsbachstraße 32 in 53123 Bonn. Broschürenbestellung im Internet unter www.bgv-barrierefrei.de

Bei Rente und Hartz IV darf nicht gespart werden

Die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, Ulrike Mascher, bezeichnete den Vorschlag des Präsidenten des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), Hans-Peter Keitel, im Zuge der Haushaltssanierung auch bei Hartz IV und den Renten zu sparen, als “völlig verfehlt”.

Sie warnte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble davor “der Versuchung zu erliegen, im Sozialhaushalt zu kürzen, nur weil dieser der größte ist. Hier geht es um Leistungen wie Renten und Arbeitslosengeld I und II, auf die über 25 Millionen Menschen existentiell angewiesen sind”. Mascher: “Es gibt keine Bevölkerungsgruppen, die bereits vor der Finanzkrise größere Einkommenseinbußen zu verkraften hatten als die Rentner und die Arbeitslosen. Die Rentner haben seit 2004 drei Nullrunden und höhere Zuzahlungen im Gesundheitsbereich hinnehmen müssen. Auch dieses und nächstes Jahr sind Nullrunden bei der Rentenanpassung bereits sicher.”

Ebenfalls starke Einkommensverluste, so die VdK-Präsidentin, mussten seit Einführung von Hartz IV im Jahr 2005 die Arbeitslosen hinnehmen. Alle Menschen, die auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen seien, wie zum Beispiel Alleinerziehende und Kinder, müssten mit Regelsätzen zwischen 215 Euro (Kleinkind) und 359 Euro (Erwachsener) ihren Lebensunterhalt bestreiten. Mascher: “Diese Menschen leben jetzt bereits unterhalb der Armutsgrenze. Wenn Herr Keitel ausgerechnet von diesen Gruppen Opfer verlangt, mit der Begründung, ‘dass alle Bürger solidarisch zur Sanierung der Staatsfinanzen beitragen müssen’, dann stellt er das Solidaritätsprinzip auf den Kopf. Gerade in Krisenzeiten muss gelten, dass starke Schultern mehr tragen müssen als schwache. Sozialkürzungen müssen deshalb tabu sein.”

“Unser Staat braucht Mehreinnahmen zum Beispiel durch Einführung einer Finanztransaktionssteuer. Auch die Vermögensteuer muss wieder kommen. Zur Bewältigung der Krise müssen auch in Deutschland Bürger mit großen Einkünften und Vermögen stärker herangezogen werden, so wie das in den USA schon lange üblich ist. Auch eine deutliche Anhebung des Spitzensteuersatzes von derzeit 42 Prozent wäre das richtige Signal. In den 90er Jahren lag dieser noch bei 53 Prozent. Hier gibt es noch reichlich Spielraum, um höhere Steuereinnahmen zu erzielen, damit der Staat seine sozialen Aufgaben auch in Krisenzeiten erfüllen kann”, sagte die VdK-Präsidentin. (Michael Pausder, Pressesprecher)

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